Könnte Einer vor Gericht aussagen:
“Ich
weiß, daß er damals an … gedacht hat”? Nun, so eine Aussage könnte
zugelassen sein, oder auch nicht. Vielleicht würde
geurteilt werden, daß jemand, der den Angeklagten so viele Jahre
kennt,
wissen || aus seiner Miene
etc. entnehmen kann, was er in
einem bestimmten Falle denkt. Vielleicht aber würde so
eine Aussage in keinem Falle zugelassen, & die Meinung
wäre, daß auch keine
Äußerung des
Angeklagten wiedergegeben werden darf, wenn dies nur zur
Beschreibung seiner
Gefühle || seelischen
Vorgänge geschieht.