178 || 9.
Kehren wir zu unserm Fall (151) zurück.
Es ist klar: wir würden nicht sagen, B habe ein
Recht, die Worte, “Jetzt weiß ich
weiter” zu
gebrauchen || sagen, weil ihm die Formel eingefallen ist, –
wenn nicht erfahrungsmäßig ein Zusammenhang bestünde
zwischen dem Einfallen – Aussprechen, Anschreiben – der
Formel und dem tatsächlichen Fortsetzen der Reihe.
Und so ein Zusammenhang besteht ja offenbar. – Und
nun könnte man meinen, der Satz “Ich kann
fortsetzen” sage soviel wie: “Ich
habe ein Erlebnis, welches erfahrungsgemäß zum Fortsetzen
der Reihe führt”. Aber meint das B,
wenn er sagt, er könne fortsetzen? Schwebt ihm
jener Satz dabei im Geiste vor, oder ist er bereit, ihn als
Erklärung dessen, was er meint, zu geben?
Nein. Die Worte “Jetzt weiß ich
weiter” waren richtig
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angewandt, wenn ihm die Formel eingefallen
war: nämlich unter gewissen Umständen.
Z.B., wenn er Algebra gelernt, solche
Formeln schon früher benützt hatte. – Das
heißt aber nicht, jene Aussage sei nur eine Abkürzung
für die Beschreibung sämtlicher Umstände, die
den Schauplatz unseres Sprachspiels bilden. – Denke
daran, wie wir jene Ausdrücke, “jetzt weiß ich
weiter”, “jetzt
kann ich
fortsetzen”, u.a., gebrauchen
lernen; in welcher Familie von Sprachspielen wir ihren Gebrauch
lernen.
Wir können uns auch den Fall
vorstellen, daß im Geist des B garnichts anderes vorfiel, als daß er plötzlich sagte
“Jetzt weiß ich weiter” – etwa mit
einem Gefühl der Erleichterung; und daß er nun die Reihe
tatsächlich fortrechnet, ohne die Formel zu
benützen. Und auch in diesem Falle würden
wir – unter gewissen Umständen – sagen, er habe
weiter gewußt.