Wenn ich ein Gesetz so andeute „0˙001001001…ad
inf.”, so ist nicht die endliche Reihe als
Spe
zimen des Stücks eines
Unendlichen, was ich zeigen will, sondern die aus ihm
entnehmbare Art der Gesetzmäßigkeit.
Aus 0˙
… entnehme ich
aber eben
keine Gesetzmäßigkeit || kein Gesetz sondern gerade
einen || den Mangel von
Gesetzen.
Es sei denn etwa, da
s Gesetz, daß nur
„0” & „1” &
keine anderen Zeichen die Resultate der speziellen Gesetze
darstellen.
Das Oberste Gesetz wäre dann durch die allgemeine Form des Resultats der
speziellen Gesetze gegeben.
Es hieße: Die Gesetze sind
solcher Art || so, daß ihre su
kzessiven Resultate immer ein
Ansehen dieser Form haben.