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Wenn ich ein Gesetz so andeute „0˙001001001…ad inf.”, so ist nicht die endliche Reihe als Specimen ˇdes Stücks eines unendlichen, was ich zeigen will, sondern die aus ihm entnehmbare Art der Gesetzmäßigkeit. Aus 0˙
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… entnehme ich aber ˇeben keine Gesetzmäßigkeit sondern gerade
den
einen
Mangel von Gesetzen. Es sei denn etwa, da[ß|s] Gesetz, daß nur „0” & „1” & keine anderen Zeichen die Resultate der speziellen Gesetze darstellen.
Das Oberste Gesetz wäre dann durch die allgemeine Form des Resultats der speziellen Gesetze gegeben. Es hieße: Die Gesetze sind
so
solcher Art
, daß ihre successiven Resultate immer ein Ansehen dieser Form haben.