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   Worin besteht aber dieses „als Bild verwenden”? Wenn ich z.B. einer Vorlage nachzeichne, ist es da dasselbe ob ich absichtlich oder unabsichtlich etwas ˇder Vorlage ähnliches zeichne? Und wenn ich mich nun verzeichne ist damit die Absicht die Vorlage zu kopieren
aufgehoben
fallen gelassen
? – Und doch kann diese Absicht nur darin bestehen daß sie mit der ausgeführten Kopie Zeichnung ein genaues Bild der Vorlage oder eigentlich die Vorlage selbst ergibt.
  Die Absicht muß die Ausführung zu der Vor[g|l]age ergänzen.
      Aber ist es dann nicht so daß Beflissenheit oder Widerwille die Ausführung oder Nicht--Ausführung zum Verstandnis des Befehls ergänzen müssen?