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Gibt es nun – im Primären – ein Criterium dafür daß richtig nachgezeichnet wurde? (Es scheint mir nämlich, als konnte es das nicht geben.)
   „Wie weißt Du, daß diese Worte, das wiedergeben, was [d|D]u siehst?”. – Könnte man denn diese Worte daraufhin rechtfertigen? Und wie, durch eine Beschreibung in Worten? – Ist es nicht klar daß diese Rechtfertigung selbst eine Beschreibung des Sachverhalts in irgend einer Sprache (in der Sprache der Rechtfertigung) sein müßte? Denn sie müßte doch sagen: da sich die Sachen so & so verhalten so & die Vereinbarungen so getroffen sind, so war die Beschreibung richtig.

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