Wenn ich gefragt würde
„kannst Du das Alphabet
hersagen”, so würde ich antworten,
ja. „
Bist
Du sicher”, „ja”.
Wenn ich nun aber im Hersagen stecken bliebe & nicht weiter
wüßte, so könnte
ich nicht sagen: „als
ich sagte ‚ich kann es
hersagen’ da konnte ich es hersagen, nur
jetzt geht es nicht.
”
– Nun gibt es aber doch einen Fall in dem ich sagen würde
„ja, als ich es sagte, da konnte ich es
auch hersagen” & zwar dann wenn
ich es mir damals ‚im
Geiste’ hergesagt hätte.
Ich würde dies auch als Beweis
angeben. Das heißt aber daß das Hersagen im Geiste
das wirkliche Hersagen || die Fähigkeit zum wirklichen Hersagen – so
wie wir hier das Wort Fähigkeit
verstehen –, enthält. (Es kann nicht sein
daß dieses Hersagen im Geiste
wieder nur ein
Symptom des wirklichen || des wirklichen
Hersagenkönnens ist denn sonst wäre die Annahme dieser
Fähigkeit wieder nur eine Hypothese
.)
Anderseits erstreckt sich die Fähigkeit die mit dem
Hersagen im Geiste bewiesen ist nicht auf das tatsächliche
Hervorbringen der Laute beim eigentlichen Hersagen.
D.h. wenn mir dabei die Zunge oder der Atem
versagen würde könnte ich nicht sagen auch das hätte
ich damals
getan || können.
Das heißt – glaube ich – ich habe doch nur die
Fähigkeit
dazu || dessen bewiesen, was
ich tatsächlich getan habe.
Etwas tun
können hat ja eben jenen
schattenhaften Chara
kter,
d.h. es erscheint
wie || als ein Schatten des
wirklichen || tatsächlichen Tuns gerade wie der
Sinn des Satzes als Schatten seiner Verifi
kation
erscheint, oder das Verständnis des Befehles als Schatten
seiner Ausführung. Der Befehl „wirft, gleichsam, seinen Schatten schon
voraus”, oder im Befehl wirft die Tat
ihren Schatten voraus. – Dieser Schatten aber,
was immer er sein mag, ist, was er ist, & nicht das
Ereignis.
Er ist in sich abgeschlossen
& weist nicht weiter als er selbst reicht.