Wenn ich gefragt würde „kannst Du das Alphabet hersagen”, so würde ich antworten, ja. „Bist Du sicher”, „ja”. Wenn ich nun aber im Hersagen stecken bliebe & nicht weiter wüßte, so könnte
ich nicht sagen: „als ich sagte ‚ich kann es hersagen’ da konnte ich es hersagen, nur jetzt geht es nicht. – Nun gibt es aber doch einen Fall in dem ich sagen würde „ja, als ich es sagte, da konnte ich es auch hersagen” & zwar dann wenn ich es mir damals ‚im Geiste’ hergesagt hätte. Ich würde dies auch als Beweis angeben. Das heißt aber daß das Hersagen im Geiste das wirkliche Hersagen || die Fähigkeit zum wirklichen Hersagen – so wie wir hier das Wort Fähigkeit verstehen –, enthält. (Es kann nicht sein daß dieses Hersagen im Geiste wieder nur ein Symptom des wirklichen || des wirklichen Hersagenkönnens ist denn sonst wäre die Annahme dieser Fähigkeit wieder nur eine Hypothese.) Anderseits erstreckt sich die Fähigkeit die mit dem Hersagen im Geiste bewiesen ist nicht auf das tatsächliche Hervorbringen der Laute beim eigentlichen Hersagen. D.h. wenn mir dabei die Zunge oder der Atem versagen würde könnte ich nicht sagen auch das hätte ich damals getan || können. Das heißt – glaube ich – ich habe doch nur die Fähigkeit dazu || dessen bewiesen, was ich tatsächlich getan habe.
     Etwas tun können hat ja eben jenen schattenhaften Charakter, d.h. es erscheint
wie || als ein Schatten des wirklichen || tatsächlichen Tuns gerade wie der Sinn des Satzes als Schatten seiner Verifikation erscheint, oder das Verständnis des Befehles als Schatten seiner Ausführung. Der Befehl „wirft, gleichsam, seinen Schatten schon voraus”, oder im Befehl wirft die Tat ihren Schatten voraus. – Dieser Schatten aber, was immer er sein mag, ist, was er ist, & nicht das Ereignis.
Er ist in sich abgeschlossen & weist nicht weiter als er selbst reicht.