Und hier ist glaube ich ein Hauptanlaß || Hauptanstoß zum Mißverständnis daß das „Vorkommen von rot” in zwei Tatbeständen zwei ganz verschiedene Bedeutungen || als „gemeinsamen Bestandteil” einen doppelten Sinn hat || zweierlei ganz Verschiedenes bedeuten kann. In dem einen Fall heißt es daß sowohl da wie dort etwas rot ist – d.h. die Eigenschaft rot hat. In dem andern Fall handelt es sich nicht um eine Gemeinsamkeit der Farbe (die ja durch eine Farbangabe ausgedrückt würde).