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Ich wollte oben sagen, daß das [g|G]edächtnis, auch wenn es zur Kontrolle des Täfelchens verwendet wird, im gleichen Fall ist wie das Täfelchen. Daß nämlich auch hier von einer Interpretation der Re (jener Relation „des im Gedächtnis gegebenen zu …”) die Rede sein könnte & die Frage gefragt
werden kann, ob ein Ausdruck dieser Interpretation dem nach dem Gedächtnis [s|S]uchenden mitgegeben werden müßte.