Kann
Darf
ich nicht sagen: Wer sich auf den Befehl „F(A B C …)” f(D) tut, richtet sich
auf andere Weise
anders
nach dem Befehl, als wer f(D) auf „F(A,B,C,D)”
tut? – Denn nicht darum handelt es sich daß in einem Kalkül „F(A,B,C…)” F(A,B,C,D)” bedeuten kann (d.h. in den Regeln so definiert ist), sondern daß das es in unserem Kalkül nicht so definiert ist. – Nun könnte man aber fragen: kommt denn das nicht
dieser
so einer
Definition gleich daß ich bestimme f(D) solle F(A,B,C…) befriedigen & gleicherweise F(A,B,C,D)? Denn ich hätte ja doch die Befolgung durch f(D) voraussehen können & ˇzum voraus bestimmen, daß f(D) F(A,B,C…) befriedigt & kommt das nicht auf eine Definition des F(A,B,C…) hinaus?
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     Der Prozess wäre dann der, daß statt des allgemeinen Satzes F(∃) zuerst F(∃) ⌵ f(A) dann F(∃) ⌵ f(A) ⌵ f(B) dann F(∃) ⌵ f(A) ⌵ f(B) ⌵ f(C) gesetzt würde u.s.w. bis endlich das F(∃) überflüssig wäre.
Nun weigern wir uns aber
ˇdaß
eine Disjunktion als Ersatz des allgemeinen Satzes anzuerkennen. (Es gibt freilich eine empirisch bestimmte Disjunction physikalischer Gegenstände deren Unterschied wir nicht mehr wahrnehmen können.) Also kommen wir nie dazu das F(∃) aus der Disjunktion weglassen zu können.
     Man könnte dann freilich nicht sagen wir befolgen F(∃) anders wenn wir f(D) tun als eine Disjunktion worin f(D) vorkommt, denn f(∃) = F(∃) ⌵ f(D)?
   We[nn|m] der Befehl gegeben wird
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„hole mir ˇirgendeine Pflanze oder diese” (von welcher ihm ein Bild mitgegeben wird), der wird dieses Bild ruhig beiseite legen & sich sagen „da es irgendeine tut, so geht mich dieses Bild nichts an”. Dagegen werden wir das Bild nicht einfach beiseite legen dürfen wenn es uns mit fünf anderen gegeben wurde & der Befehl lautete, eine von diesen 6 Pflanzen zu bringen. (Es kommt also darauf an, in welcher Disjunktion sich der besondere Befehl befindet.) Und nach dem Befehl „f(A) ⌵ f(B) ⌵ f(C)” wird man sich anders richten als nach dem Befehl „f(∃)” ( = f(∃) ⌵ f(C)) auch wenn man jedes Ma[f|l] f(C) tut. – Das Bild f(C) geht in f(∃) unter. (Und es hilft uns ja nichts in einem Kahn zu sitzen wenn wir mitsamt ihm unter Wasser sind & sinken.) Man möchte ˇuns sagen: Wenn Du auf ˇden Befehl „f(∃)” hin f(C) tust so hätte Dir ja auch f(C) ausdrücklich erlaubt sein können & wie hätte sich dann der ˇallgemeine Befehl von einer Disjunktion unterschieden? – Aber auf diese Erlaubnis hättest Du Dich eben in der Disjunktion mit dem allgemeinen Satz gar nicht stützen können.
       Ist es also so, daß der ◇◇◇ Befehl „bringe mir eine Blume” nie durch den Befehl ersetzt werden kann von der Form „bringe
mir A oder B oder C”, sondern immer lauten muß „bringe mir A oder B oder C oder eine andere Blume”?
     Aber warum tut der allgemeine Satz so unbestimmt, wenn ich ja doch jeden Fall der wirklich eintritt auch ˇim voraus hätte
voraus beschreiben können?
voraussehen können?

     Aber eine Aufzählung ist ja wohl die
längste
größte(& vollständigste
die ich geben kann – in irgend einem Sinne vollständig, etwa die Aufzählung aller besonderen Fälle die mir vorgekommen sind – & auch ◇◇◇
mit
nach
ˇihr wird das „oder eine andere” seinen Sinn behalten.
         Aber auch das scheint mir noch nicht den wichtigsten Punkt dieser Sache zu treffen. Weil es, wie ich glaube, nicht eigentlich auf die Unendlichkeit der Möglichkeiten ankommt, sondern auf eine Art von Unbestimmtheit. Ja, gefragt, wieviele Möglichkeiten es denn gäbe für einen Kreis im Gesichtsfeld gebe innerhalb eines bestimmten Vierecks zu liegen, könnte ich weder eine endliche Anzahl nennen, noch sagen es gäbe unendlich viele (wie in der Euclidischen Ebene). Sondern wir kommen hier zwar nie zu einem Ende, aber die Reihe ist nicht E endlos im Sinne von ❘1, ξ, ξ + 1❘.
     Sondern kein Ende zu dem wir kommen, ist wesentlich das Ende. Das heißt, ich könnte immer sagen: ich seh'
nicht ein, warum dasc alle Möglichkeiten sein sollen. – Und das heiß doch wohl, daß es sinnlos ist von „allen Möglichkeiten” zu sprechen.
        Der Begriff ‚Pflanze’ & ‚Osterei’ wird also von der Aufzählung gar nicht angetastet.
         Würde f(a) darum im f(∃) untergehn, weil dieses schon eine Disjunktion wäre, so würde eine Disjunktion der Art f(∃) ⌵ f(a) ⌵ f(b) ⌵ f(c) gleich sein f(a) ⌵ f(b) ⌵ f(c) Wirklich aber liegt es in der
Bedeutung
Natur
des f(∃), daß das nicht eintritt.
          Wenn wir auch sagen, wir hätten die besondere Befolgung f(a) immer als möglich voraussehen können, so haben wir dies doch in Wirklichkeit nicht getan. – Aber selbst ˇwenn ich
die
diese
Möglichkeit ˇf(a) vorhersehe & ausdrücklich in meinen Befehl aufnehme, so verliert sie sich neben dem allgemeinen Satz & zwar, weil ich eben aus dem allgemeinen Satz ersehe, daß dieser besondere Fall erlaubt ist & nicht einfach daraus daß er im Befehl als erlaubt festgesetzt ist. Denn steht der allgemeine Satz da, so nützt mir das Hinzusetzen des besonderen Falles nichts mehr (d.h. es macht den Befehl nicht expliziter). Denn nur aus dem allgemeinen Satz leite ich ja die Rechtfertigung her diesen besonderen Fall neben ihn zu setzen. Man könnte nämlich glauben & darauf geht ja meine ganze Ar-
gumentation aus, daß durch das Hinzusetzen des besonderen Falles die – gleichsam verschwommene – Allgemeinheit des Satzes aufgehoben wird
; daß man sagen könnte
. Man könnte sagen
„jetzt brauchen wir sie nicht mehr, wir haben ja (hier) den bestimmten Fall”. Ja, aber wenn ich doch zugebe, daß ich den bes[t|o]nderen Fall darum hierhersetze weil er mit dem allgemeinen Satz übereinstimmt! Oder, daß ich doch anerkenne, daß f(a) ein besonderer Fall von f(∃) ist! Denn nun kann ich nicht sagen: das
heißt
beweist
eben daß f(∃) eine Disjunktion ist, deren eines Glied f(a) ist. Denn wenn dies so ist, so muß sich diese Disjunktion angeben lassen. f∃ f(∃) muß dann als eine Disjunktion definiert sein. Eine solche Definition wäre auch ohne weiteres zu geben, sie entspräche aber nicht dem Gebrauch von f(∃) den wir
meinen
hier im Auge haben.
Nicht so, daß die Disjunktion immer noch etwas (in ihr nicht eingeschlossenes) übrig läßt; sondern, daß sie das Wesentliche der Allgemeinheit gar nicht berührt, ja wenn man sie dieser beifügt ihre Rechtfertigung erst ◇◇◇ von dem allgemeinen Satz
bezieht.
nimmt.