Die Ahnlichkeit der beiden Arten von Beweisen, oder Rechtfertigungen, könnte man so darstellen: „Ich habe die Gleichung (a + b)² = a² + 2ab + b² auf bestimmte Weise mit Hilfe der Grundgleichungen konstruiert (aufgebaut) & die Gleichungen A habe ich auch mit Hilfe von Regeln konstruiert”.