Wenn ich sagte: ‚ob
p aus
q folgt, muß aus
p &
q allein
zu ersehen sein || hervorgehen’; so müßte es
heißen: daß p aus
q folgt ist eine Bestimmung die
den Sinn von p &
q bestimmt; nicht etwas, das,
von dem Sinn dieser beiden ausgesagt, wahr ist. Daher kann
man (
sehr) wohl die
Schlußregeln
angeben, gibt damit aber Regeln
für die Benützung der
Schriftzeichen an die deren Sinn erst bestimmen was
nichts andres heißt als daß diese Regeln willkürlich
festzusetzen sind d.h. nicht
von der Wirklichkeit abzulesen wie eine
Beschreibung. – Denn wenn ich sage die
Regeln sind willkürlich so meine ich sie sind
nicht von der Wirklichkeit
bestimmt || festgelegt || determiniert, wie die Beschreibung dieser
Wirklichkeit. Und das heißt:
Es
ist Unsinn von ihnen zu sagen, sie stimmen mit der Wirklichkeit
überein,
die Regeln
über die Wörter ‚blau’,
‚rot’, etwa,
stimmen || stimmten mit
den Tatsachen die diese Farben betreffen überein.
etc..