Die Beschreibung einer neuen etwa übersichtlicheren Notation (denn auf die Übersichtlichkeit kommt es uns an) ist dann von der gleichen Art wie die Beschreibung einer jener Sprachen die die Kinder erfinden oder von einander lernen worin etwa || z.B. ¤ jeder Vokal der gewöhnlichen Sprache || Wörter verdoppelt & zwischen die Teile der Verdoppelung ein b gestellt wird. Hier sind wir ganz nah an's Spiel herangekommen. So eine Beschreibung oder ein Regelverzeichnis kann man als Definiens des Namens der Sprache oder des Spiels auffassen. Denken wir auch an die Beschreibung etwa des Zeichnens, Konstruierens, irgend einer Figur etwa eines Sternes (welches auch in Spielen eine Rolle spielt). Sie lautet etwa so: „Man zieht eine Gerade von A nach B etc., etc.” || einem Punkt A nach einem Punkt B, etc. etc.”. Diese
Beschreibung könnte ich offenbar auch || einfach durch eine Vorlage d.h. Zeichnung ersetzen.
     Das was hier irrezuführen scheint ist ein Doppelsinn des Wortes „Beschreibung” wenn man einmal von der Beschreibung eines wirklichen Hauses oder Baumes etc. spricht, einandermal || einmal von der Beschreibung einer Gestalt, Konstruktion etc., einer Notation, eines Spiels. Worunter aber eben nicht ein Satz gemeint ist der sagt daß ein solches Spiel irgendwo wirklich gespielt oder eine solche Notation wirklich verwendet wird; vielmehr steht die Beschreibung statt der hier gebrauchten Wörter „ein solches Spiel” & „eine solche Notation”.
     Die Beschreibung einer Notation fängt man charakteristischer Weise || charakteristisch oft mit den Worten an: „Wir können auch so schreiben: …”. Man könnte fragen: „was ist das für eine Mitteilung ‚wir können …’” etc.. Man schreibt auch etwa: „übersichtlicher wird unsere Darstellung wenn wir statt … schreiben … & die Regeln geben …”; & hier kommen die Regeln in einem Satz vor || stehen die Regeln in einem Satz.
22.

     Welcher Art sind die Sätze eines Kochbuchs || die in einem Kochbuch stehen: „Man nehme 1 kg Mehl etc.”? (Hier kann man allerdings auch von falschen
Anweisungen reden; wenn etwa die Vorschrift zum Braten des Fleisches so wäre daß ihre Befolgung das Verkohlen des Fleisches zur Folge hätte)