Man hat natürlich das Recht ein Behauptungszeichen zu verwenden, wenn man es im Gegensatz etwa zu einem Fragezeichen gebraucht. Irreleitend ist es nur wenn man meint daß die Behauptung
nun aus zwei Akten bestehe dem Erwägen & dem Behaupten (Beilegen des Wahrheitswertes oder dergl.) & daß wir diese Akte nach dem geschriebenen Satz ausführen ungefähr wie wir nach Noten Klavier spielen.
     Mit dem Klavierspielen nach Noten ist nun allerdings das laute, oder auch leise, Lesen nach dem geschriebenen oder gedruckten Satz zu vergleichen & ganz analog, aber nichts, was wir denken nennen. Ist also z.B. ein Behauptungszeichen im geschriebenen Satz, so wird wieder ein Behauptungszeichen im gelesenen sein (etwa die Betonung oder der Stimmfall). Aber nicht, als ob im geschriebenen Satz das Zeichen, im Gedachten aber die Bedeutung anwesend wäre. –