In dem vorigen Beispiel, in dem ich ˇmich bei der successiven Einschränkung eines Intervalls durch Bisektionen einer Strecke von den Ergebnissen des Würfelns leiten ließ hätte ich ebensowohl das Anschreiben eines Dualbruches Dezimalbruches vom Würfeln leiten lassen können. ˇSo bestimmt auch die Beschreibung Der „endloser Vorgang des Wählens zwischen 1 & 0” beim Anschreiben eines Dualbruches kein Gesetz. Man möchte etwa sagen: Die Vorschrift des endlosen Wählens zwischen 0 & 1 in diesem Fall könnte durch ein Symbol „0˙
000 …
111     
ad inf.” wiedergegeben werden.
Wenn ich aber ein Gesetz so andeute: „0˙001001001 … ad inf”, so ist es nicht d[ie|as] endliche Reihenˇstück als Spezimenc die im Stad der [U|u]nendlichenc ˇReihe, was ich zeigen will, sondern die aus ihm entnehmbare Gesetzmäßigkeit. Aus „0˙
000 …
111 …
ad inf” entnehme ich aber kein Gesetz, sondern gerade den Mangel eines Gesetzes.