„A ist mein Ahne” das heißt: „A ist mein Vater, oder der Vater meines Vaters, oder der Vater des Vaters meines Vaters, oder u.s.w”. Wohl aber dadurch haben wir nur ein Satzzeichen für ein anderes gesetzt, den Sinn aber ˇnoch nicht bestimmt, (denn wir haben ihn ja nicht – wie es leicht scheint – auf den uns bekannten Sinn einer
logischen Summe zurückgeführt. – Ich werde also weiter fragen: „Wie weiß man das daß A ein Ahne des B ist?” denn das heißt: „in welchen Fällen will ich sagen, A sei ein Ahne des B”, oder auch: „was verstehe ich unter einem „Ahnen des B”. Nenne ich so jeden der eine bestimmte Eigenschaft hat die unserer Erfahrung nach in der Familie des B erblich ist? Wenn das die Definition ist so kann ich etwa von einem Menschen feststellen, daß er kein Ahne des B ist. Oder aber ist der Satz so aufzufassen, daß es
die
eine
Feststellung daß Einer kein Ahne des B ist, nicht gibt (daß diese Feststellung also in unserer Grammatik nicht vorgesehen wurde) sondern nur die, daß jemand Ahne des B ist: dann aber haben wir es hier mit einer ganz andern Satzart zu tun als im ersten Fall. (Erinnere Dich übrigens daran daß unter den Eigenschaften die in der Familie des B erblich sind natürlich nicht die sein darf, ‚ein Ahne des B oder B zu sein’ & vergleiche Russells Definition von „R*”.)