Man kann sagen: Ein Beweis der Relevanz wird den Kalkül des Satzes auf den er sich bezieht ändern. Einen Kalkül mit diesem Satz rechtfertigen
kann er nicht; in dem Sinn in welchem die Ausführung der Multiplikation 17 × 23 das Anschreiben der Gleichung 17 × 23 = 391 rechtfertigt. Wir müßten nur d[as|em] Wort „rechtfertigen” ausdrücklich
jene
diese
Bedeutung geben. Dann darf man aber nicht glauben, daß die Mathematik, ohne diese Rechtfertigung, in irgend einem allgemeineren ˇ& allgemein feststehenden Sinne unerlaubt, ◇◇ oder ˇmit einem Dolus behaftet sei. (Das wäre ähnlich als wollte Einer sagen: „d[as|er] Wort Gebrauch des Wortes ‚Steinhaufen’ ist im Grunde unerlaubt, ehe wir nicht offiziell festgelegt haben, wieviel Steine einen Haufen machen”. Durch so eine Festlegung
würde
wird
der Gebrauch des Wortes „Haufen” modifiziert, aber nicht in irgend einem allgemein anerkannten Sinne, ‚gerechtfertigt’. Und wenn eine solche Festlegung offizielle Definition gegeben
wäre
würde
so wäre dadurch nicht der Gebrauch den man früher von dem Wort gemacht hat, als etwas
etwas Unrichtiges
unrichtig
gekennzeichnet.)