Ich könnte ja auch ganz beiläufig (siehe
andere Bemerkungen) sagen:
„25 × 64
= 160,
64 × 25 =
160; das beweist, daß a × b = b × a
ist” (& diese Redeweise ist nicht vielleicht
lächerlich & falsch; sondern man muß sie nur recht
deuten). Und man kann richtig daraus
schließen: also läßt sich
„a ∙ b = b ∙ a”
in
einem Sinne
berechnen. || beweisen. Und ich will sagen:
Nur in dem Sinne in welchem die
Ausrechnung so eines Beispiels
beiläufig
ein Beweis des algebraischen Satzes genannt werden kann, ist der
Induktionsbeweis ein Beweis dieses Satzes. Nur insofern
kontrolliert er den algebraischen Satz. (Er kontrolliert
seine Struktur || seinen Bau nicht
seine Allgemeinheit.)