Ich könnte ja auch ganz beiläufig (siehe andere Bemerkungen) sagen:
      „25 × 64 = 160, 64 × 25 = 160; das beweist, daß a × b = b × a ist” (& diese Redeweise ist nicht vielleicht lächerlich & falsch; sondern man muß sie nur recht deuten). Und man kann richtig daraus schließen: also läßt sich „a ∙ b = b ∙ a” in einem Sinne berechnen. || beweisen.
     Und ich will sagen: Nur in dem Sinne in welchem die Ausrechnung so eines Beispiels
beiläufig ein Beweis des algebraischen Satzes genannt werden kann, ist der Induktionsbeweis ein Beweis dieses Satzes. Nur insofern kontrolliert er den algebraischen Satz. (Er kontrolliert seine Struktur || seinen Bau nicht seine Allgemeinheit.)