Ich könnte ja auch ganz beiläufig (siehe andere Bemerkungen) sagen:
      „25 × 64 = 160, 64 × 25 = 160; das beweist, daß a × b = b × a ist” (& diese Redeweise ist nicht vielleicht lächerlich & falsch; sondern man muß sie nur recht deuten.). Und man kann richtig daraus schließen: also läßt sich „a ∙ b = b ∙ a” in einem Sinne
beweisen.
berechnen.

      Und ich will sagen: [n|N]ur in dem Sinne in welchem die Ausrechnung so eines Beispiels
beiläufig ein Beweis des algebraischen Satzes genannt werden kann, ist der Induktionsbeweis ein Beweis dieses Satzes. Nur insofern kontrolliert er den algebraischen Satz. (Er kontrolliert
seinen Bau
seine Struktur
nicht seine Allgemeinheit.)