Wir könntenen uns also den rekurieen Beweis immer auch als Reihenstück mit dem „u.s.w.” anschreiben & er verliert dadurch nicht seine Strenge. ([u|U]nd zugleich zeigt diese Schreibweise klarer sein Verhältnis zur Gleichung A) [d|D]enn nun verliert der rekursive Beweis jeden Schein einer Rechtfertigung von A im Sinne eines algebraischen Beweises – etwa von (a + b)² = a² + 2ab + b².) Dieser Beweis ist ganz analog mit Hilfe der algebraischen Rechnungsregeln ist vielmehr ganz analog einer Ziffernrechnung.