[Zu S. 62] A
     Wenn Einer sagte || sagt: “es gilt mit Recht als (ein) Zeichen des Verständnisses || Verstehens des Wortes “rot”, einen roten Gegenstand auf Befehl aus andersgefärbten herausgreifen (zu) können; dagegen ist das richtige Übersetzen des Wortes “rot” in's Französische kein Beweis des Verstehens”, – so würde ich antworten: Das zeigt nur, was Du || so antworte ich: Das zeigt, was Du mit “verstehen” meinst. Was heißt: “Es gilt mit Recht”? || Es gilt mit Recht” sollte || soll doch wohl nicht heißen, daß || : wenn ein Mensch einen roten Gegenstand auf Befehl etc. etc., dann hat er, erfahrungsgemäß, das Wort verstanden. (War das gemeint, so kann man weiter fragen: welche andere Erfahrung gilt als der spezifische Test des Verständnisses.)