ˇ[Zu S. 62] A
  Wenn [e|E]iner sagte: “es gilt mit Recht als (ein) Zeichen des Verständnisses Verstehens des Wortes “rot”, einen roten Gegenstand ˇauf Befehl aus andersgefärbten herausgreifen (zu) können; dagegen ist das richtige Übersetzen des Wortes “rot” in's Französische kein Beweis des Verstehens”, –
so antworte ich: Das zeigt, was Du …
so würde ich antworten: Das zeigt nur, was Du
mit “verstehen” meinst. Was heißt:[e|E]s gilt mit Recht”? sollte soll doch wohl nicht heißen:, daß wenn ein Mensch einen roten Gegenstand auf Befehl etc. etc., dann hat er, erfahrungsgemäß, das Wort verstanden. (War das gemeint, so kann man ˇweiter fragen: welche andere Erfahrung gilt als der spezifische Test des Verständnisses.)