[Zu S. 132] A Unser Mißverständnis äußert sich auch darin, daß es doppelsinnig ist, vom “Vorkommen der Farbe Rot in zwei Sachverhalten als deren || dem gemeinsamen Bestandteil” zu reden || Die Möglichkeit dieses Mißverständnisses liegt auch in dem Doppelsinn der Ausdrucksweise von “der Farbe Rot als dem gemeinsamen Bestandteil zweier Tatbestände”. Dies kann heißen, daß in beiden etwas rot ist, die Farbe rot hat. || In dem einen Fall heißt es || das, daß sowohl da wie dort etwas rot ist, etwas die Farbe Rot hat. Im andern Fall handelt es sich nicht um eine Gemeinsamkeit der Farbe (die ja durch eine Farbangabe ausgedrückt würde). || Dies kann heißen, daß in beiden etwas rot ist, die Farbe Rot hat; aber auch, daß zwei Sätze von der Farbe Rot handeln.
     Diese Gemeinsamkeit || Die Gemeinsamkeit im letzteren Fall ist die Harmonie zwischen Wirklichkeit & Gedanken, der || welcher in Wahrheit eine Form unserer Sprache entspricht.