Ich nenne ˇdie
Regeln
Vorschriften
der Darstellung nicht Konventionen,
wenn sie
die
wenn sie
sich dadurch rechtfertigen lassen,
indem
daß
man das Dargestellte beschreibt & zeigt,
daß die Darstellung, ˇwenn sie jenen
Regeln
Vorschriften
gemäß ˇist, ˇmit der Wirklichkeit gemäß ist übereinstimmt. Die
Regeln
Konventionen
der Grammatik lassen sich nicht durch eine Charakterisie-
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rung des Darzustellenden rechtfertigen. Denn, was die Grammatik dieser Charakterisierung zuläßt, warum soll es nicht auch die Grammatik zulassen, die ich zu rechtfertigen versuche. ∣
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⋎ S. 34 Bd XI A

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Und,
Denn,
was diese Sprache dieser Charakterisierung ˇDarstellung Rechtfertigung sagen ˇUnd was diese Rechtfertigung sagen kann, was ihre Grammatik zuläßt, – warum soll es nicht auch die Grammatik zulassen, die ich zu rechtfertigen versuche.
Warum sollen beide
Ausdrucksweisen
Sprachen
nicht die selbe Freiheit der Ausdrucksweise haben? Und wie kann, was die eine sagt, einschränken, was die andre sagen darf?