Ich nenne die Vorschriften || Regeln der Darstellung nicht Konventionen, wenn sie || die || wenn sie sich dadurch rechtfertigen lassen, daß || indem man das Dargestellte beschreibt & zeigt, daß die Darstellung, wenn sie jenen Vorschriften || Regeln gemäß ist, der Wirklichkeit gemäß ist || mit der Wirklichkeit übereinstimmt. Die Konventionen || Regeln der Grammatik lassen sich nicht durch eine Charakterisierung
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des Darzustellenden rechtfertigen. Denn, was die Grammatik dieser Charakterisierung zuläßt, warum soll es nicht auch die Grammatik zulassen, die ich zu rechtfertigen versuche. ∣
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⋎ S. 34 Bd. XI A

Denn, || Und, was diese Sprache dieser Charakterisierung Darstellung Rechtfertigung sagen || Und was diese Rechtfertigung sagen kann, was ihre Grammatik zuläßt, – warum soll es nicht auch die Grammatik zulassen, die ich zu rechtfertigen versuche.
Warum sollen beide Sprachen || Ausdrucksweisen nicht die selbe Freiheit der Ausdrucksweise haben? Und wie kann, was die eine sagt, einschränken, was die andre sagen darf?