“Aber dann hat B den Stoff
nicht wirklich als den richtigen
erkannt.”
– Wenn Du willst so brauchst Du (21) nicht unter die Fälle des
‘Erkennens’ zu zählen.
Aber wenn es uns klar wird daß die Vorgänge des Erkennens eine große
Familie bilden mit einander übergreifenden Familienähnlichkeiten,
werden wir wahrscheinlich nicht abgeneigt sein den Fall (21)
zu dieser Familie zu rechnen.
– “Aber fehlt denn dem B in diesem Fall
nicht das Kriterium wonach er den Stoff
als den rechten erkennen kann?
In (19) hatte er
z.B. das Erinnerungsbild
& er erkannte den Stoff durch
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seine Übereinstimmung mit diesem
Bild.”
– Aber hatte er auch ein Bild vor sich von dieser
Übereinstimmung
? || , || ?
so daß er die Übereinstimmung zwischen Muster & Stoff mit
ihm || Ein Bild mit dem er die Übereinstimmung zwischen Muster
& Stoff vergleichen konnte, um zu sehen, ob es die
rechte || richtige Übereinstimmung sei?
Und hätte er andrerseits nicht ein solches Bild haben
können?
Angenommen etwa, A wollte, daß B sich erinnerte, daß hier ein
Stoff von der
gleichen Farbe wie das Muster verlangt sei, –
im Gegensatz zu anderen Fällen etwa, in denen B einen
etwas
dunkleren Stoff von etwas dunklerer Farbe als das Muster bringen
mußte.
A gibt
nun || also dem B
auch ein Muster von der gewünschten
Übereinstimmung
mit, nämlich zwei
Muster || Stücke Stoff von
gleicher Farbe.
– Ist irgend ein solches Zwischenglied zwischen dem Befehl
& der Ausführung notwendig das letzte?
– Und wenn Du
sagen willst || sagst, daß B
im Fall || in (20)
wenigstens das Gefühl der Entspannung hat,
woran er den richtigen Stoff
erkennen kann || woran er erkennen kann, daß der Stoff der
richtige ist, – mußte er ein Bild von dieser Entspannung
haben || besitzen || vor sich
haben, um
an ihm || danach die Empfindung
zu erkennen, nach der er den richtigen Stoff erkennen sollte?