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     Ich muß unterscheiden zwischen den Fällen, || : wenn ich mich einmal nach einer Tabelle richte, & ein andermal in Übereinstimmung mit der Tabelle (der Regel) handele, ohne die Tabelle zu benutzen. – Die Regel deren Erlernung uns || mich veranlaßte, jetzt so & so zu handeln, ist als Ursache meiner Handlungsweise Geschichte. – Sofern sie aber eine allgemeine Beschreibung unserer Handlungsweise ist, ist sie eine Hypothese. (Die Hypothese z.B., daß diese zwei Leute, die am Schachbrett sitzen, so & so || den & den Gesetzen gemäß ziehen || handeln werden.) Die Spieler können aber die Regel
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auch im Spiel benützen, indem sie sie vor jedem Zug nachschlagen (dies kann zum Spiel gehören). Hier ist die Benützung der Regel eine Spielhandlung.
      “Hier liegt aber eine Schwierigkeit; der Spieler welcher || der ohne Benützung des Regelverzeichnisses spielt, ja der nie eins || ein Regelverzeichnis || der Regeln spielt, ja der nie ein Verzeichnis der Regeln gesehen hätte, könnte dennoch, wenn es verlangt würde, ein Regelverzeichnis || eines anlegen; & zwar meine ich nicht – behaviouristisch – indem er durch wiederholte Beobachtung feststellt, wie er in diesen Fällen handelt, sondern, indem er, vor einem Zuge stehend, sagt: ‘in diesem Fall zieht man so’.” – Aber wenn dies so ist, – so zeigt es doch nur, daß er unter gewissen Umständen Regeln aussprechen wird; nicht, daß er von ihnen beim Ziehen Gebrauch gemacht hat.