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Ich muß unterscheiden zwischen den
Fällen
, || : wenn ich mich einmal
nach einer Tabelle richte, & ein andermal in
Übereinstimmung mit der Tabelle (der Regel) handele, ohne
die Tabelle zu benutzen. –
Die Regel deren Erlernung
uns || mich veranlaßte, jetzt so & so zu handeln, ist als
Ursache meiner Handlungsweise Geschichte. –
Sofern sie aber eine allgemeine Beschreibung unserer Handlungsweise
ist, ist sie eine Hypothese.
(Die Hypothese
z.B., daß diese zwei Leute, die am Schachbrett sitzen,
so & so || den & den Gesetzen gemäß
ziehen || handeln
werden.)
Die Spieler können aber die Re
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auch im Spiel benützen, indem sie sie vor
jedem Zug nachschlagen (dies kann zum Spiel
gehören).
Hier ist die Benützung der Regel eine Spielhandlung.
“Hier liegt aber eine Schwierigkeit; der Spieler
welcher || der ohne Benützung
des Regelverzeichnisses spielt, ja der nie eins || ein Regelverzeichnis || der Regeln spielt, ja der nie ein Verzeichnis der Regeln gesehen hätte, könnte dennoch, wenn es verlangt
würde,
ein Regelverzeichnis || eines anlegen; & zwar meine ich nicht – behaviouristisch
– indem er durch wiederholte Beobachtung feststellt, wie er in
diesen Fällen handelt, sondern, indem er, vor einem Zuge stehend, sagt:
‘in diesem Fall zieht man
so’.”
– Aber wenn dies so ist, – so zeigt es doch nur,
daß er unter gewissen Umständen Regeln aussprechen wird;
nicht, daß er von ihnen beim Ziehen Gebrauch gemacht hat.