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Sagen wir nun aber:
“wir wissen natürlich nicht eigentlich, wie sein Bild
aussieht”, so machen wir dadurch unsre Annahme wieder zu nichte & man kann
fragen: Wenn Du also gar nicht weißt,
was er vor sich hat, mit welchem Rechte
,
nennst Du es
“Bild”?
Wenn es z.B. eine
Fläche mit
⌊(⌋ganz⌊)⌋ belie
bigen Farbflecken
wäre, hättest Du dann noch ein Recht, zu sagen: er
beschriebe uns diesen Komplex mit seinen
Worten?
Wenn Du sagst, er sähe ein
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privates Bild vor sich, so mußt Du nun von außen
hinein arbeiten.
⌊(⌋D.h.,
⌊)⌋ Du mußt
etwas annehmen:
⌊ –⌋
zur Erklärung
richtiger
,⌊ –⌋
⌊,⌋
zur Darstellung
–⌊ –⌋
des Ä[ü|u]ßern; tust Du das nicht,
so verliert Deine Annahme
jeden
Sinn.
//
D.h., Du
mußt innen das annehmen, was
eine Erklärung des Äußern
abgibt uns das Äußere erklärt |
; tust Du das nicht, …
Freilich, Du siehst
nicht als Annahme,
ˇes [schwebt| kommt] uns vor,
die Sprache sagt es.
“Er hat ein privates Objekt.
Weiter wissen wir aber nichts darüber.”
– Aber was wissen wir denn, wenn wir
das
wissen? –