Natürlich ist hier ein tiefer Irrtum, wenn ich sage, die Evidenz sei ungenügend. Denn ich könnte nicht sagen wofür sie ungenügend ist || nicht genügt. Wohl aber kann man sagen, daß ich den Satz “Ich wollte sagen: …” aus den Vorgängen, an die ich mich erinnere nicht ableiten kann.

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