Natürlich ist hier ein tiefer Irrtum, wenn ich sage, die Evidenz sei ungenügend. Denn ich könnte nicht sagen wofür sie ungenuge nicht genügt. Wohl aber kann man sagen, daß ich den Satz “Ich wollte sagen: …” aus den Vorgängen, an die ich mich erinnere nicht ableiten kann.

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