Ich fragte einmal: “Könnte ich ˇimmer sagen: ‘es kommt mir vor, als wollte hätte ich das gestern sagen wollen’ ˇstatt ‘ich wollte das gestern sagen’?” – Aber ich kann auch sagen: “Ich weiß, ich wollte das gestern sagen.” – Nun ich sage das, & sage es mit Überzeugung. Es ist der
301
Ausdruck einer Art von Erinnerung.
  Nun, hat sie ˇdenn keinen Gebrauch?!
       Wird man der Aussage immer
Glauben schenken
glauben
? Nicht unter allen Umständen. Man wird manchmal ˇ z.B. antworten: “Das bildest Du Dir nur ein”. Manchmal aber: “Ich weiß, daß Du es sagen wolltest; ich hab es Dir angesehen.”
       Darin scheint nun die Schwierigkeit ˇfür mich zu
liegen
bestehen
, daß jener Erinnerungssatz gleichsam halb verifizierbar ist. Einerseits kann etwas dafür, oder dagegen sprechen, daß er wahr ist; anderseits stützt er sich nicht auf die Umstände die für, oder gegen ihn sprechen.