Es schien zuerst, als sollten diese
Überlegungen zeigen, daß, ‘was ein logischer
Zwang zu sein schien || scheint, in Wirklichkeit nur ein psychologischer
ist’ – & da fragte es sich doch:
kenne ich also beide Arten des Zwanges?! –
Denke Dir es würde der Ausdruck gebraucht: “Das Gesetz § … bestraft den 65 Mörder mit dem
Tode.”
Das könnte doch nur heißen,
dieses Gesetz laute: u.s.w..
Diese || Jene Form des Ausdrucks aber
könnte sich uns aufdrängen, weil das Gesetz Mittel ist, wenn
der Schuldige der Bestrafung zugeführt wird. –
Nun reden wir von ‘Unerbittlichkeit’ bei
denen, die jemand bestrafen.
Da könnte es uns
einfallen zu sagen: das Gesetz ist unerbittlicher, als alle
Menschen, denn sie können den Schuldigen laufen lassen, das
Gesetz richtet ihn hin¤ || das Gesetz ist
unerbittlich: die Menschen können den Schuldigen
laufen lassen, das Gesetz richtet ihn
hin. (Oder sogar:
“das Gesetz richtet ihn immer
hin”.) || (ja sogar:
“das Gesetz richtet ihn immer
hin”).
– Wozu ist so eine
Ausdrucksform zu gebrauchen? –
Zunächst
sagt dieser Satz ja nur, im Gesetz stehe das & das, &
die Menschen richten sich manchmal nicht danach.
Dann
aber zeigt er doch das Bild des einen unerbittlichen
– & vieler laxer Richter.
Er dient darum als
Ausdruck des Respekts vor dem Gesetz.
Endlich aber
kann man die Ausdrucksform auch so gebrauchen, daß man ein
Gesetz ‘unerbittlich’ nennt, wenn es
die || eine Möglichkeit der Begnadigung nicht
vorsieht & im entgegengesetzten Fall etwa
‘einsichtig’. 66
Wir reden nun von der ‘Unerbittlichkeit’ der Logik; & denken uns die logischen Gesetze unerbittlich, im Vergleich als unerbittlicher || noch unerbittlicher, || unerbittlich, unerbittlicher noch, als die Naturgesetze. Wir machen nun darauf aufmerksam, daß || wie das Wort “unerbittlich” auf mehrerlei Weise angewendet wird. Es entsprechen unsern logischen Gesetzen sehr allgemeine Tatsachen der täglichen Erfahrung. Es sind die, die es uns möglich machen, jene Gesetze immer wieder auf einfache Weise (mit Tinte auf Papier z.B.) zu demonstrieren. Sie sind zu vergleichen mit jenen Tatsachen, welche die Messung mit dem Meterstab || Metermaß leicht ausführbar & nützlich machen. Das legt den Gebrauch gerade dieser Schlußregeln || Schlußgesetze nahe, & nun sind wir unerbittlich in der Anwendung dieser Gesetze. Weil wir ‘messen’; & es gehört zum Messen, daß Alle das gleiche Maß haben. Außerdem aber kann man unerbittliche, d.h. eindeutige, von nicht eindeutigen Schlußregeln unterscheiden, ich meine von solchen, die uns eine Alternative freistellen. 67 |
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