Es schien zuerst, als sollten diese Überlegungen zeigen, daß, ‘was ein logischer Zwang zu sein sch[ie|ei]n, in Wirklichkeit nur ein psychologischer ist’ – & da fragte es sich doch: kenne ich also beide Arten des Zwanges?! –
          Denke Dir es würde der Ausdruck gebraucht: “Das Gesetz § … bestraft den
65
Mörder mit dem Tode.” Das könnte doch nur heißen, dieses Gesetz laute: u.s.w..
Jene
Diese
Form des Ausdrucks aber könnte sich uns aufdrängen, weil das Gesetz Mittel ist, wenn der Schuldige der Bestrafung zugeführt wird. – Nun reden wir von ‘Unerbittlichkeit’ bei denen, die jemand bestrafen. Da könnte es uns einfallen zu sagen: das Gesetz ist unerbittlicher, als alle Menschen, denn sie können den Schuldigen laufen lassen, das Gesetz richtet ihn hin. // das Gesetz ist unerbittlich: die Menschen können den Schuldigen laufen lassen, … //
(ja …).
. (Oder sogar: “das Gesetz richtet ihn immer hin”.)
– Wozu ist so eine Ausdrucksform zu gebrauchen? – Zunächst sagt dieser Satz ja nur, im Gesetz stehe das & das, & die Menschen richten sich manchmal nicht danach. Dann aber zeigt er doch das Bild des einen unerbittlichen – & vieler laxer Richter. Er dient darum als Ausdruck des Respekts vor dem Gesetz. Endlich aber kann man die Ausdrucksform auch so gebrauchen, daß man ein Gesetz ‘unerbittlich’ nennt, wenn es
eine
die
Möglichkeit der Begnadigung nicht vorsieht & im entgegengesetzten Fall etwa ‘einsichtig’.
66

      Wir reden nun von der ‘Unerbittlichkeit’ der Logik; & denken uns die logischen Gesetze ˇnoch unerbittlicher, im Vergleich als unerbittlicher unerbittlicher noch, als die Naturgesetze. Wir machen nun darauf aufmerksam,
wie
daß
das Wort “unerbittlich” auf mehrerlei Weise angewendet wird. Es entsprechen unsern logischen Gesetzen sehr allgemeine Tatsachen der täglichen Erfahrung. Es sind die, die es uns möglich machen, jene Gesetze immer wieder auf einfache Weise (z.B. mit Tinte auf Papier ˇz.B.) zu demonstrieren. Sie sind zu vergleichen mit jenen Tatsachen, welche die Messung mit dem Meterstabmaß leicht ausführbar & nützlich machen. Das legt den Gebrauch gerade dieser Schlußregelngesetze nahe, & nun sind wir unerbittlich in der Anwendung dieser Gesetze. Weil wir ‘messen’; & es gehört zum Messen, daß Alle das gleiche Maß haben. Außerdem aber kann man unerbittliche, d.h. eindeutige, von nicht eindeutigen Schlußregeln unterscheiden, ich meine von solchen, die uns eine Alternative freistellen.

67