Der Beweis der Widerspruchsfreiheit
muß uns Grund für eine Voraussagung
geben; & das ist sein
praktischer Zweck.
Das heißt nicht, daß dieser Beweis ein Beweis aus
der || einer Physik
der || unsrer Zeichen || Rechentechnik
ist – also ein Beweis
der || aus
der angewandten Mathematik –
aber || sondern || aber es
heißt, daß die uns
nächstliegende Anwendung, & die,
deren zu
liebe || um derentwillen mir || uns an diesem Beweis liegt,
jene || eine
Voraussagung ist.
Die
Voraus
sagung253
ist nicht:
“
auf diese Weise wird keine Unordnung
entstehen” (denn das
ist || wäre
keine Voraussagung, sondern das ist der
mathem. Satz)
sondern: “es wird keine Unordnung
entstehen”.