Der Beweis der Widerspruchsfreiheit muß uns Grund für eine Voraussagung geben; & das ist sein praktischer Zweck. Das heißt nicht, daß dieser Beweis ein Beweis aus der || einer Physik der || unsrer Zeichen || Rechentechnik ist – also ein Beweis der || aus der angewandten Mathematik – aber || sondern || aber es heißt, daß die uns nächstliegende Anwendung, & die, deren zu liebe || um derentwillen mir || uns an diesem Beweis liegt, jene || eine Voraussagung ist. Die Voraussagung
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ist nicht: “auf diese Weise wird keine Unordnung entstehen” (denn das ist || wäre keine Voraussagung, sondern das ist der mathem. Satz) sondern: “es wird keine Unordnung entstehen”.