Der Beweis der Widerspruchsfreiheit muß als ˇuns Grund für eine Voraussagung geben; & das ist sein praktischer Zweck. Das heißt nicht, daß dieser Beweis ein Beweis aus
einer
der
Physik
unsrer
der
Rechentechnik
Zeichen
oder der ist – also ein Beweis
aus der
der
angewandten Mathematik – aber
sondern
// aber es heißt, //
daß die ˇuns nächstliegende Anwendung, & die,
um derentwillen
deren zu liebe
mir uns an diesem Beweis liegt,
eine
jene
Voraussagung ist. Die Voraus-
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sagung ist nicht: “auf diese Weise wird keine Unordnung entstehen” (denn das
wäre
ist
keine Voraussagung, sondern ˇdas ist der mathem. Satz) sondern: “es wird keine Unordnung entstehen”.