Denn daß ihn
Schlußgesetze u. dergl. nicht
zwingen das & das zu reden (oder zu schreiben),
darüber sind wir ja einig.
Und wenn Du sagst, er
könne es zwar
reden, aber er kann es nicht
denken, so sage ich nur, das heiße nicht: er
könne es, quasi trotz aller Anstrengung, nicht denken, sondern es
heißt: zum ‘Denken’ gehört für
uns wesentlich, daß er (beim Reden, Schreiben,
etc.)
solche Übergänge
macht.
Und ferner sage ich, daß die Grenze
zwischen dem was wir noch
‘
denken’ & dem was
wir nicht mehr
‘denken’ || so
nennen so wenig scharf gezogen ist, wie die Grenze zwischen
dem was noch “Gesetzmäßigkeit”
genannt wird
& dem was wir nicht mehr so nennen.