– “Aber wenn er nun eine
H. Dinge
Hand von Dingen
hat & einen Dr.
Dinge
von Dingen
ˇhat & sie nun tatsächlich eins zu eins zuordnet & er ordnet macht nun wirklich die [z|Z]. O. // // ordnet sie nun tatsächl. einander zu // , so ist es doch nicht möglich, daß er etwas andres erhält, als daß sie gleichzahlig sind! – Und daß es nicht möglich ist, das sehe ich doch aus dem Beweis.” – Aber ist es denn nicht möglich? Wenn er ˇz.B. – wie wir sagen würden – eine der Zuordnungslinien zu ziehen übersieht[?|.] Aber ich gebe zu, daß er in der
ungeheuren
unendlichen
Mehrzahl der Fälle das gleiche Resultat erhalten wird; & wäre es nicht so, so würde dem (ganzenc) Beweis ˇ
damit
dadurch
der Boden entzogen. Wir entscheiden uns ˇnun // nämlich // , das Beweisbild statt einer Zuordnung zu gebrauchen; wir ordnen sie nicht zu
;
,
sondern
vergleichen statt dessen die Gruppenbilder mit denen des ‘Beweises’ (in welchem allerdings zwei Gruppen einander zugeordnet sind).