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Es schien zuerst, als sollten diese Überlegungen zeigen, …
Diese Überlegungen schienen zuerst zeigen zu sollen,
daß ‘was ein logischer Zwang zu sein scheint, in Wirklichkeit nur ein psychologischer ist’ – und da fragte es sich doch: kenne ich also beide Arten des Zwanges?! –
        Denke Dir, es würde der Ausdruck gebraucht: “Das Gesetz § … bestraft den Mörder mit dem Tode”. Das könnte doch nur heißen[;|,] das
dieses
jenes
Gesetz laute: u.s.w..
Diese
Jene
Form des Ausdrucks (aber) könnte sich uns aufdrängen, weil
das Gesetz
es
(ein) Mittel ist // als Mittel fungiert // wenn der Schuldige
der
seiner
Bestrafung
Strafe
zugeführt wird. – Nun reden wir von der von ’Unerbittlichkeit’ derer, bei denen, die jemand bestrafen. Da könnte es uns einfallen, von der ‘Unerbitt-
lichkeit des Gesetzes’ zu sprechen. zu sagen
:
,
das Gesetz ist unerbittlicher als alle Menschen, denn sie können den Schuldigen laufen lassen, das Gesetz aber richtet ihn hin. // das Gesetz ist absolut unerbittlich: ˇdie Menschen können den Schuldigen laufen lassen, … // ([J|j]a man könnte sogar sagen: das Menschen “das Gesetz richtet ihn immer hin”.). – Wozu ist so eine Ausdrucksform zu gebrauchen? – Zunächst sagt
dieser Satz
sie
ja nur, das im Gesetz sage stehe das & das, & Menschen richten sich manchmal nicht danach. Dann aber zeigt sie er uns doch das Bild des einen unerbittlichen ˇRichters, & vieler laxer Richter. Er
dient darum als
ist also ein
Ausdruck des Respekts vor dem Gesetz. Endlich aber kann man denie Ausdrucksˇform auch so gebrauchen,
indem
daß
man ein Gesetz ‘unerbittlich’ nennt,
wenn es nicht die Möglichkeit der Begnadigung & etwa ‘milde’ im
andern
entgegengesetzten
Fall.
        Aber wir reden ja auch von der [u|U]nerbittlichkeit der Logik& . ˇUnd wir denken uns die logischen Gesetze unerbittlicher, als (die) Naturgesetze. Wir (aber) machen nun drauf aufmerksam, daß das Wort “unerbittlich” (hier) auf
mehrerlei
zweierlei
Weise angewendet werden kan wird. Einerseits entsprechen unsern logischen Gesetzen
sehr
besonders
unerbittliche
d.h. allgemein bestätigte,
Naturgesetze
Erfahrungsgesetzesätze, welche es
welches
was
es ˇuns möglich macht diese Gesetze immer wieder auf sehr einfache Weise zu demonstrieren (“von selbst kommt nichts weg” usw.). [d|D]as legt den Gebrauch ˇgerade dieser Schlußregelngesetze nahe,
& nun
deshalb
sind wir unerbittlich in der ˇgleichförmigen Anwendung dieser Gesetze; weil wir ‘messen(& es gehört zum Messen, daß [a|A]lle das
gleiche Maaß haben). Nu[m|n] kann man aber außerdem noch unerbittliche, ˇd.h. eindeutige, von nicht
eindeutigen Schlußgesetzen
unerbittlichen Gesetzen
unterscheiden, sol diese sind etwa Schlußgesetze nach welchen auf eine Alternative geschlossen wird. dc.i. von solchen, die eine Alternative freistellen.