Der, dessen Mund sagt, er habe Schmerzen, dessen Ohren muß man Trost zusprechen; sagt er aber er habe im Zahn eines Andern Schmerzen so muß man den Zahn des Andern behandeln.
     Oder: Den Ohren muß man Trost zusprechen, deren Mund sagt “ich habe Schmerzen”, etc..