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“Zugegeben, ich habe keine Rechtfertigung, was ich fühle ‘Schmerz’ zu nennen, : aber daß eEtwas da ist, das ist doch klar!” (“Es ist doch da nicht nichts! Es geht doch
irgend
(offenbar)
etwas vor; es ist doch etwas da!”) – Was soll Wozu der Lärm?’ – Sagt man das nun mit Recht, oder Unrecht? – Wie soll man [s|d]as es entscheiden?
      “Aber – möchte man sagen – ich wende doch das Wort an, ich sage es doch nicht bloß.” – Wie wenn [e|E]iner sagte: “[i|I]ch versichere Dich, ich wende das [w|W]ort an – kannst Du es mir's denn nicht glauben?!” – mußt Du denn zweifeln?!” – Aber bezweifle ich denn, was er sagt? Glaube ich denn
nicht, daß er [s|S]chmerzen hat? Und wenn ich nun glaube, daß er wirklich Schmerzen hat, – stelle ich mir denn ˇda nicht vor, daß etwas seinen
Worten
Klagen
entspricht? Gewiß! Aber auch hier habe ich die Worte & kann sie nicht rech zeigen, was sie rechtfertigt: kann sie nicht rechtfertigen. Kann sie also auch vor mir nicht: rechtfertigen. Aber bin ich denn
unberechtigt
nicht berechtigt
, sie zu sagen?! (‘Rest, rest, perturbed spirit!’)