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     Wenn die beiden Arten des Zählens || der Zählung als Begründung einer Zahlangabe gebraucht werden, || die Begründung einer Zahlangabe sein sollen, dann ist nur eine Zahlangabe, wenn auch in verschiedenen Formen, vorgesehen || möglich || da. Dagegen kann man ohne Widerspruch sagen: “Mir kommt bei der einen Art des Zählens 25 × 25 [& also 625] heraus, bei der anderen nicht 625 [also nicht 25 × 25]”.1
     (Die Arithmetik hat hiergegen keinen Einwand.)

Editorial notes

1) See facsimile; line connecting this sentence with the following one.