Nehmen wir an, ich sage: “Ich wollte Dich vorhin für einen Augenblick betrügen.” Wenn es nur für einen Augenblick war, war es ein ausgewachsenes Betrügen-Wollen? (Freilich kann ich mich irren, denn mein Gedächtnis kann sich ja immer irren; aber darum geht es nicht.) Wenn ich mich an alles was damals geschah klar erinnere, || : habe ich ein Recht, zu sagen, es sei der Wille gewesen,
7
zu betrügen?