Wie ist
es aber: – Wenn Einer sagt “Als Du das
Wort … sagtest, dachte ich an …”, da muß er
sich nicht auf ein
Erlebnis im Augenblick des
Hörens beziehen. Es hat ihm Einer den Befehl
gegeben “Geh zur Bank”, & er
befolgt ihn i
n einem || dem Sinne, wie er nicht gemeint war, er wird
darauf zur Rede gestellt & sagt nun “Ich
dachte beim Wort
“Bank
” an …”. Das muß
doch nichts weiter heißen, als “
ich
wollte || war im Begriff den Befehl in diesem
Sinne
auszuführen”. || Ich habe den
Befehl in diesem Sinne
ausgeführt.” Es muß nicht
heißen: “Es schwebte mir beim Wort
‘Bank’
… || das & das
vor” – Aber ist diese Unterscheidung nicht
entschieden verdächtig? Etwas an ihr scheint mir
verdächtig. Kann man denn immer zwischen dem einen
& dem andern Sinn von “Ich habe an …
gedacht” unterscheiden?