Betrachte die beiden Fälle:
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1) Ich gebe jemandem einen zweideutigen || doppelsinnigen Befehl (z.B. “geh zur Bank!”) Er macht Anstalten ihn im einen Sinne zu befolgen; ich stelle ihn zur Rede; er sagt || versteht mich nun & sagt: “Ich dachte Du meintest ….”
2) Ich erzähle Einem etwas & er sagt: “Ich dachte zuerst, Du sprachst von …” Es scheint mir nun daß die Worte “Ich dachte Du meintest …” in 1) nicht als Beschreibung von etwas damals Erlebtem aufgefaßt werden müssen, wohl aber die entsprechenden Worte im zweiten Fall. So daß also der Bedeutungsblinde das erste sagen, das zweite aber nicht sagen könnte.
     Statt dem ersten könnte man einfach sagen: “Ach, Du meinst … , nicht …!”, oder “Ach, Du meinst diese Bank!”, || & tut nun, was
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er verlangt.