Betrachte die beiden
Fälle:
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1) Ich gebe jemandem
einen
zweideutigen || doppelsinnigen Befehl
(z.B. “geh zur
Bank!”) Er macht Anstalten ihn im einen Sinne
zu befolgen; ich stelle ihn zur Rede; er
sagt || versteht mich nun & sagt:
“Ich dachte Du meintest ….”
2) Ich erzähle Einem etwas
& er sagt: “Ich dachte zuerst, Du
sprachst von …” Es scheint mir nun daß die
Worte “Ich dachte Du meintest …” in
1) nicht als Beschreibung von etwas damals
Erlebtem aufgefaßt werden müssen, wohl aber die
entsprechenden Worte im zweiten Fall. So daß also der
Bedeutungsblinde das erste sagen, das zweite aber nicht sagen
könnte.
Statt dem ersten könnte man einfach
sagen: “Ach, Du meinst … , nicht
…!”, oder “Ach, Du meinst
diese Bank!”
, || –
& tut nun, was
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er verlangt.