Aber es könnte ja doch die Übereinstimmung
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im Urteil || in der Scheidung eine sehr genaue sein. Nur fühle ich, als || : es wäre dann nur zufällig so. Der Einteilungsgrund wäre ein andrer. Nämlich bei uns ein ganz andres Phänomen, als bei ihnen. Aber hier bin ich wohl in dem alten schlimmen Fahrwasser. Wo dem Wort der Gegenstand entspricht, & dem Wort mit andrer Bedeutung ein andrer Gegenstand. – Denn, daß das Wort, welches bei ihnen unserm “Schmerz” entspricht, anders gebraucht wird, ist ja die Voraussetzung. (Wovon wäre sonst die Rede?) Daß bei ihnen dort Sicherheit besteht, wo bei uns (eine) Unsicherheit besteht, ist auch Voraussetzung.