Aber es könnte ja
doch die Übereinstim
mung71
im Urteil || in der
Scheidung eine sehr genaue sein. Nur fühle
ich
, als || : es wäre
dann nur zufällig so. Der
Einteilungsgrund wäre ein andrer. Nämlich
bei uns ein ganz andres Phänomen, als bei ihnen. Aber
hier bin ich wohl in dem alten schlimmen Fahrwasser. Wo dem
Wort der Gegenstand entspricht, & dem Wort mit andrer
Bedeutung ein andrer Gegenstand. – Denn, daß
das Wort, welches bei ihnen unserm “Schmerz”
entspricht,
anders gebraucht wird, ist ja die
Voraussetzung. (Wovon wäre sonst die
Rede?) Daß bei ihnen dort
Sicherheit besteht, wo bei uns
(eine
)
Unsicherheit besteht, ist auch Voraussetzung.