Wir sind gewiß geneigt, zu sagen, die Klage sei nur ein Zeichen, ein Symptom des Eigentlichen, || wichtigen Phänomens || eines andern Phänomens, des Wichtigen, welches nur erfahrungsmäßig mit ihm || jenem verbunden sei. Und wenn wir hier auch einen Fehler machen: || so muß diese starke Versuchung doch ihren Begründung haben & zwar im Gesetz der Evidenz, welche wir zulassen. || so muß doch dieser Fehler begründet sein im Gesetz der Evidenz, welches || das wir zulassen || , so muß eben doch der Fehler begründet sein, & zwar durch die Natur der Evidenz, welche wir zulassen.