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  Wir sind gewiß geneigt, zu sagen, die Klage sei nur ein Zeichen, ein Symptom des
wichtigen Phänomens
Eigentlichen,
// eines andern Phänomens, des Wichtigen, // welches nur erfahrungsmäßig mit
jenem
ihm
verbunden sei. Und wenn das ˇwir hier auch einen Fehler machen: so muß diese starke Versuchung doch ihren Be[G|g]ründung haben ˇ& zwar im Gesetz der Evidenz, welche wir zulassen. // so muß doch dieser Fehler begründet sein im Gesetz der Evidenz,
das
welches
wir zulassen // // , so muß eben doch der Fehler begründedet sein, & zwar durch die Natur der Evidenz, welche wir zulassen. //