[Zu Tscr. S. 759]
18.11.

  “Bezieht sich ein Begriff auf eine bestimmte Lebensschablone, so muß in ihm eine Unbestimmtheit liegen.” Dabei denke ich so: angenommen, [W|w]ir hätten ˇauf einem Streifen ein regelmäßig fortlaufendes Bandmuster & auf diesem Muster ˇals ˇeinem Grund eine ˇunregelmäßige // unregelmäßige Farbflecken // Zeichnung oder Malerei die
wir
ich
mit Beziehung auf das Muster beschreiben ˇda uns diese Beziehung das Wichtige ist. Wenn das Muster liefe a b c a b c a b c

etc.
, so hätte ich z.B. einen besonderen Begriff dafür, daß etwas Rotes auf ein c fällt & etwas Grünes auf das nächste b.
  Wenn nun (auf einmal in dem Muster Anomalien auftreten, so werde ich im Zweifel darüber sein, welches Urteil zu fällen ist. Aber könnte dafür in meiner Instruktion nicht vorgesehen sein? Oder nehme ich eben an, daß bei der Abrichtung, die uns den Begriff beibringt, das besondere Muster Voraussetzung war & selbst nie beschrieben wurde?